Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche Werk- und Dienstleistungen – inlingua Osnabrück

1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen oder Beglaubigungen). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung.

2. Zustandekommen des Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Ausführung durch Dritte

Die Auftragserteilung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst durch unsere Bestätigung oder Ausführung des Auftrages ein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände - insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiewünsche, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. - ausreichend zu instruieren. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen erforderlich sind, sind diese bereits bei Auftragserteilung zu übermitteln.

Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten. Zur Ausführung aller Geschäfte dürfen wir uns, sofern wir dies für zweckmäßig oder erforderlich erachten, Dritter bedienen. Dabei haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl. Bei der Auswahl gilt der Sorgfaltspflicht Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer /Dolmetscher handelt, der für jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist oder mit dem wir bzw. uns bekannte Firmen und Übersetzer bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und uns. Ein Kontakt zwischen dem Kunden und einem von uns eingesetzten Dritten bedarf unserer Einwilligung.


3. Kündigung des erteilten Auftrags

Sollte der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 649 BGB kündigen, haben wir einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen.

Etwa weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.


4. Leistungserbringung, Leistungszeit

Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden.

Eine stilistische Überarbeitung ist in keinem Fall geschuldet.

Lieferfristen sind Schätzangaben, wenn diese nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. Sind feste Termine vereinbart, sind wir zum Hinausschieben des Termins berechtigt, wenn hierfür vom Auftraggeber zu vertretende Umstände maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellt, dass ergänzende Informationen notwendig sind, um den Text sachgerecht übersetzen zu können. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber von der voraussichtlichen Verzögerung.


5. Preis und Zahlungsbedingungen

Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Preisliste zugrunde gelegt, alle Preise verstehen sich in Euro.
Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden und des übersetzten Textes, sowie nach der Zeilenzahl oder einer Zeitpauschale für die Überarbeitung/Übersetzung des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 52 Zeichen einschließlich Leerzeichen.

Eventuell veröffentlichte, unverbindliche Preislisten können ohne Vorankündigung von uns geändert werden. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten.
Abweichungen von zuvor veröffentlichen Preisen, Eilzuschlägen oder zusätzlichen Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Ist für die im konkreten Fall zutreffende Übersetzung mehrdeutiger Begriffe die Durchsicht von Informationsmaterial erforderlich, fällt für den Zeitaufwand, der aufgrund der Durchsicht dieses Materials anfällt, ein zusätzliches Honorar nach dem in der Preisliste genannten Stundensatz an.
Bei etwaigen Kostenvoranschlägen handelt es sich um ca.-Angaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Zahlung ist sofort fällig. Skonto wird nicht gewährt.

Die Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.
Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständiger Zahlung berechtigt.


6. Urheberrecht

Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers. Die gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum und der Auftraggeber hat kein Nutzungsrecht.

Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung etc.) darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen.

Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen.


7. Mängel

Sollte die Übersetzung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Mangel zu beseitigen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder dem wiederholten Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Übersetzungsvorlagen beruht.


8. Haftung auf Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf die Höhe nach dem Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.

Gibt ein Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem, wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist, bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Das gilt auch bei Übersetzungen, die zum Druck vorgesehen sind. Ohne Druckfreigabe durch uns geht jeglicher Mangel zu Lasten des Auftraggebers. Werden wir aufgrund einer Übersetzung wegen Verletzung der Urheberreichte in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Auftraggeber in vollem Umfang von der Haftung frei.


9. Höhere Gewalt, Netzwerkfehler, Viren

Wir haften nicht für die Schäden, die durch Störung unseres Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerkstörungen oder Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsfehler oder sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind.

In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch bei betriebsinterner vollzeitiger oder teilweiser Einstellung unseres Online-Dienstes.

Wir haften ebenfalls nicht für die Schäden, die durch Viren entstehen. Wir nutzten regelmäßig aktualisierte Anti-Virus-Software und empfehlen dies auch unseren Kunden. Bei der Lieferung von Dateien per E-Mail oder jeglicher anderer Fernübertragung ist der Kunde für die endgültige Überprüfung der übertragenen Daten und Text zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche entfallen.


10. Vertraulichkeit

Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück